GVO 461/2010
Die EU-Kommission beschloss im Sinne des Verbrauchers
Im Sinne unserer Kunden, der europäischer Verbraucher, hat die EU-Kommission mit der GVO 461/2010 eine Verordnung erlassen, die seit dem 01.07.2010 die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt. In den Leitlieneien zur GVO (2010/C 138/05) stellt die Kommission klar, dass der Hersteller eines Fahr-zeugs die Gültigkeit der mit dem Kauf des Fahrzeug gegebenen Hersteller-garantien nicht davon abhängig machen darf, dass Instandsetzungs- und Wartungsdienste für das Fahr-zeug, d.h. Inspektionen, Service und Wartung, in einer Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden müssen.
Für Sie bedeutet dies, daß Sie die Inspek-tionen, Service und Wartung selbst für Ihren Neuwagen bei uns durchführen lassen können, ohne das der Hersteller Ihnen nachfolgende Garantien verwehren darf.
Da wir Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgaben warten und dies auch im Serviceheft eintragen, bleiben Ihnen alle Herstellergarantien erhalten und Sie können den Vorteil der wesentlich günstigeren Inspektionskosten bei uns nutzen.
Ausgenommen davon sind eventuelle Zusatzgarantien, wie z.B. eine Durchrostungsgarantie. Eine solche Durchsicht läßt man einfach nach der Inspektion beim Hersteller durchführen.






